8. Staatsrat

8. Staatsrat

8. Staatsrat

Seit 1959 hat der Staatsrat seinen Amtssitz in dem denkmalgeschützten Gebäude nahe dem Fischmarkt und gegenüber der Michaelskirche, also im Herzen der Oberstadt.

Der Staatsrat teilt sich mit der Abgeordnetenkammer die gesetzgebende Gewalt. Seine 21 Mitglieder werden jedoch im Gegensatz zum Parlament nicht vom Volk gewählt, sondern auf Vorschlag der Regierung vom Großherzog ernannt.

Die Hauptfunktion des Staatsrates besteht darin, die Regierung und die Abgeordneten zu beraten, Gutachten zu sämtlichen Gesetzesvorschlägen zu erstellen und vom Parlament abgestimmte Gesetze, erlassene Reglemente und Verordnungen sowie deren Änderungen auf ihre Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit zu überprüfen. Nur nach Zustimmung des Staatsrates kann ein Gesetz in Kraft treten.

Der Staatsrat ist demnach eine unabhängige Einrichtung der Legislative, die die demokratischen Grundprinzipien des luxemburgischen Staates wahrt und die Bürger vor politischer Willkür schützt.

Damit hat sich seine Rolle grundlegend geändert, denn als der Staatsrat 1856 als zweite Kammer geschaffen wurde, war er vor allem ein Machtinstrument des autoritären König-Großherzogs Wilhelm III., der mit Hilfe dieses Organs die Abgeordnetenkammer und somit das Volk kontrollieren wollte.

Erst durch die Verfassungsreform von 1868, die das Prinzip der parlamentarischen Monarchie einführte und somit auch die klare Gewaltenteilung, Grundlage jedes demokratischen Systems, änderte sich die Kontrollfunktion des Staatsrates: seine Rolle als Überwachungsinstanz übte er nun nicht mehr für einen absoluten Herrscher aus, sondern für das Volk.

Die Reform von 1961 legte die Bedingungen für eine mögliche Ernennung zum Mitglied des Staatsrates fest. So müssen mindestens 11 Ratsmitglieder einen Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften vorweisen.

Im Jahr 2017 wurde die bislang letzte grundlegende Reform bezüglich der Zusammensetzung des Staatsrates durchgeführt, um sicherzustellen, dass die in der Abgeordnetenkammer vertretenen Parteien berücksichtigt werden, wenn diese bei jeder der beiden letzten Parlamentswahlen mindestens 3 Sitze erhalten haben. Außerdem muss eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen gewährleistet sein. Die Zahl des unterrepräsentierten Geschlechts darf nicht weniger als 7 betragen. Der Großherzog ernennt die von der Regierung vorgeschlagenen Mitglieder, deren Mandatsdauer fortan auf 12 Jahre begrenzt ist.

Interessantes Detail
Mitglieder der großherzoglichen Familie können als zusätzliche Ratsmitglieder vom Staatsoberhaupt ernannt werden. Der Thronerbe wird direkt vom Großherzog für den Staatsrat nominiert, ohne dass es der Zustimmung der Regierung oder des Parlaments bedarf.

Bedeutung für die Menschenrechte
Kaum ein anderes politisches Organ hat eine so grundlegende Veränderung seiner Rolle im politischen Leben erfahren wie der Staatsrat. War er ursprünglich ein wichtiges Machtinstrument eines autoritären Königs, so wurde er im Laufe der Zeit durch zahlreiche Reformen zu einer unentbehrlichen Einrichtung für die Wahrung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Luxemburg.

Artikel 21
Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt.

Nützliche Informationen

Adresse

rue Sigefroi
L-2536 Luxembourg

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