
10. Place d'Armes
10. Place d'Armes
Der Paradeplatz, auf französisch „Place d’Armes“ und auf luxemburgisch „Plëss“, ist einer der beliebtesten Treffpunkte der Einheimischen, aber auch vieler Touristen, die die besondere Stimmung der sogenannten „Guten Stube“ der Stadt Luxemburg erleben wollen. Die vielen Cafés und Restaurants laden besonders im Sommer zum Verweilen auf ihren schattigen Terrassen ein, und durch die zentrale Lage in der Oberstadt herrscht hier stets reger Betrieb.
Allerdings war das nicht immer so. Unter spanischer Herrschaft im Jahr 1671 angelegt, hatte die Place d’Armes die Funktion eines Militärexerzierplatzes und hier befand sich auch die Hauptwache der Festung Luxemburg. Täglich marschierte die Garnison mehrere Male zu Übungszwecken zu den Klängen einer Musikkapelle. Unter Ludwig XIV. bekam der Exerzierplatz sein Kopfsteinpflaster und wurde mit schattenspendenden Lindenbäumen eingesäumt.
Bis ins 18. Jahrhundert fanden hier auch vereinzelt Hinrichtungen statt.
Die bis dato eher martialische Funktion des Platzes erfuhr eine grundlegende Veränderung, als das Großherzogtum 1867 neutral wurde und die Hauptstadt ihren Status als Bundesfestung aufgab. Auf dem bis dahin dem Militär vorbehaltenen Übungsplatz durfte sich nun jedermann frei bewegen, und sehr schnell entwickelte sich die „Plëss“ zu einem wichtigen Treffpunkt für die Bürger. Aber auch viele kulturelle Organisationen, ganz besonders die über 100 Musikvereine, nutzten die „Plëss“ für ihre Veranstaltungen. So wurde 1875, ganz in der Tradition der mit Marschmusik begleiteten Militärparaden zu Festungszeiten, ein Musikkiosk in der Mitte des Platzes errichtet als Bühne für die Darbietungen der verschiedenen Vereine.
Zu Beginn des 20. Jh. entstand an der oberen Schmalseite der „Plëss“ das prächtige Stadtpalais, das sogenannte „Cercle municipal“, das ursprünglich einem literarischen „Cercle“ als Vereinssitz dienen sollte, dann aber zum Verwaltungsgebäude mit mehreren Konferenz- und Ausstellungsräumen sowie Festsälen für große Empfänge der Stadt umfunktioniert wurde. Seit 2011 ist das Stadt-Palais mit dem soziokulturellen Zentrum „Le Cité” durch eine Passerelle verbunden und beide Einrichtungen bilden zusammen das Kultur- und Kongresszentrum „Cercle Cité“.
In den letzten Jahrzehnten hat sich die „Plëss“ zu einem multifunktionalen Platz entwickelt: so finden hier regelmäßig Flohmärkte statt, Straßenkünstler nutzen sie als Bühne für ihre Darbietungen, kleinere Verkaufsstände säumen die Baumalleen. Wegen ihrer Größe und der optimalen Lage wurde und ist die „Plëss“ bis heute des Öfteren auch Schauplatz von politischen und gewerkschaftlichen Kundgebungen. Vor allem ist die „Plëss“ aber ein beliebter Treffpunkt und steht für Geselligkeit und friedliches Zusammensein.
Interessantes Detail
Auf der Place d'Armes wurde 1741 ein Brunnenschacht gegraben, um die Bewohner der Festung mit Trinkwasser zu versorgen. Der 65 Meter tiefe Schacht geht durch den luxemburgischen Sandstein bis zum Grundwasser und führt zu einem 900 Meter langen Tunnel, der das Petrussetal mit dem Pfaffenthal verbindet und sowohl als Abwasserkanal als auch Luftschutzbunker genutzt werden kann.
Der Fries auf der Hauptfassade des Stadtpalais zeigt die Übergabe des Freiheitsbriefes durch Gräfin Ermesinde an die Bürger der Stadt Luxemburg im Jahr 1244. Von 1953 bis 1969 war das Gebäude Sitzungs- und Tagungsort der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, aus der sich später die Europäische Union entwickelte.
Bedeutung für die Menschenrechte
Die Place d’Armes ist heute trotz ihres immer noch sehr militärischen Namens ein friedvoller Ort, wo Menschen jeglichen Alters und unterschiedlichster Herkunft sich treffen, sich austauschen und das Leben genießen können. Die Geschichte dieses Platzes ist ein lebendiger Beweis dafür, dass die Gesellschaft durchaus in der Lage ist, sich im positiven Sinn weiterzuentwickeln und einen respektvollen, toleranten und weltoffenen Umgang miteinander zu pflegen.
Artikel 13
Jeder hat das Recht sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen.
Artikel 20
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln.
Artikel 24
Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit.
Artikel 27
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen.