7. Fischmarkt

7. Fischmarkt

7. Fischmarkt

Willkommen auf dem Fischmarkt in Luxemburg! Hier war einst das politische, wirtschaftliche, religiöse und kulturelle Zentrum der Stadt. Während der Errichtung der Burg auf dem Bockfelsen entstand genau hier der erste Marktflecken durch die Niederlassung von Handwerkern und Händlern, die von der gräflichen Baustelle profitierten und Schutz innerhalb der neuen Ringmauer fanden. 

Die Bezeichnung „Fischmarkt“ ist etwas irreführend, denn hier wurde keineswegs nur Fisch verkauft, sondern Lebensmittel und Waren aller Art, die die Stadtbewohner tagtäglich benötigten. Erst seit 1692 findet sich die Bezeichnung „Fischmarkt“, weil nun tatsächlich vor allem Fisch hier verkauft wurde.

Wie auf allen mittelalterlichen Marktplätzen stand auch auf dem Fischmarkt das Justizkreuz, das leider verschwunden ist. Dieses steinerne Kreuz, das in der Mitte des Platzes stand und durch seine grelle Bemalung allen Besuchern sofort ins Auge stach, symbolisierte sowohl den Marktfrieden als auch die Gerichtsbarkeit der Stadtherren, die bei Nichtbeachtung der Gesetze hart durchgriffen und dies ihren Untertanen durch das Marktkreuz verdeutlichen wollten.

Der Fischmarkt war aber auch das politische Zentrum, denn hier befand sich der Amtssitz des Provinzialrats, dessen Aufgabe es war, das Herzogtum Luxemburg zu verwalten. In dem imposanten Gebäude, das einst in der „Rue du Conseil“, heute „Rue Sigefroi“ stand, befand sich neben dem großen Versammlungs- und Sitzungsraum des Rates auch die Kanzlei mit den Büros für die Amtsschreiber. Leider wurde die prächtige Anlage 1554 durch einen Großbrand zerstört.

Der Fischmarkt hatte allerdings auch die Funktion des Richtplatzes. Im Mittelalter und in der Neuzeit war die Rechtsprechung sehr willkürlich. Auch für geringe Vergehen wurden sehr harte Strafen verhängt wie z. B. Handabhacken bei Diebstahldelikten oder das Anprangern. Die Vollstreckung dieser grausamen Strafen fand stets öffentlich statt und diente sowohl der Abschreckung als auch der Volksbelustigung. Besonders beliebt war bei den Volksmassen die Strafe auf dem „Stillchen“ (Stühlchen), wie der Schandpfahl in Luxemburg genannt wurde. Hierbei wurde der Verurteilte an einen Holzpfosten gefesselt. Die Vorübergehenden durften ihn dann beschimpfen, bespucken und mit Unrat bewerfen. Der „Lumpenring“ zur Bestrafung von Lügnern und Verleumdern befand sich neben dem Pranger. Den hier Angeketteten wurde zusätzlich eine schwere Metallmaske, das sogenannte „Schandmaul“, aufgesetzt, um sie zu demütigen. Diese unmenschlichen Strafen wurden erst 1879 per Gesetz verboten.

Des Weiteren fanden bis 1820 besonders spektakuläre Hinrichtungen wie Enthauptungen auf dem Fischmarkt statt. Seit September 1798 wurde hier die Guillotine aufgerichtet, wenn Todesurteile vollstreckt werden mussten.

Interessantes Detail
Noch bis 1890 wurden die vom Gericht gefällten Urteile jeden Vormittag zwischen 11 und 12 Uhr publiziert. Um die Aufmerksamkeit der Leute zu erregen, läutete der Gerichtsdiener vor der lauten Verkündigung eine große Handglocke. An diesen Brauch erinnert das Gebäude „Gëlle Klack“.

Ein weiteres wichtiges Gebäude ist die St. Michaels-Kirche, die älteste Kirche der Stadt. Im Turm wurde Ende des 14. Jh. die erste öffentliche Uhr der Stadt installiert.

Bedeutung für die Menschenrechte
Der Fischmarkt hat wie viele historische Orte in der Stadt sowohl eine positive als auch eine dunkle Seite. Als „Herz“ der Stadt Luxemburg war der Fischmarkt stets Treffpunkt vieler Menschen, die sich hier austauschen konnten. Jedoch war der Fischmarkt auch ein furchteinflößender Ort durch seine Funktion als Richtplatz: mutmaßliche Straftäter wurden hier auf grausame Weise gefoltert und hingerichtet.

Zum Glück hat der Fischmarkt dieses schreckliche Image verloren und ist heute ausschließlich ein Ort des friedlichen Zusammenseins und des kulturellen Austauschs, denn hier befindet sich neben vielen gemütlichen Cafés und Restaurants auch das Staatsmuseum, das gute Einblicke in die wechselhafte Geschichte des Landes ermöglicht.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 5
Niemand darf der Folter unterworfen werden.

Artikel 20
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln.

Nützliche Informationen

Adresse

rue Sigefroi
L-2536 Luxembourg

Karte