
9. Altes Tribunal
9. Altes Tribunal
Das Gebäude wurde ursprünglich als kleines Stadtpalais für den königlichen Berater, Stadtschöffen und Geschäftsmann Nicolas Greisch im Jahr 1545 erbaut.
1564 wurde das Gebäude von der spanischen Krone erworben und diente fortan als Residenz für den Gouverneur Peter Ernest von Mansfeld, der König Philipp II. in Luxemburg repräsentierte.
Im Laufe der Zeit wurde das Stadthaus zu einem prächtigen Palast ausgebaut und bis 1795 von den respektiven Gouverneuren als Amtssitz genutzt.
Mit der Eroberung Luxemburgs durch die französischen Revolutionstruppen und der Abschaffung des Ancien Régime verschwanden auch die Standesgerichte, denen bis dahin die Rechtsprechung oblag. Gemäß dem Prinzip „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ ersetzte eine einheitliche Rechtsprechung, die für jedermann gültig war, das alte Rechtswesen, das auf Privilegien aufgebaut war. Der Gouverneurspalast wurde zum Sitz des neugeschaffenen Tribunals, u. a. auch, weil er sich unweit der städtischen Gefängnisse befand.
Das Gebäude behielt seine Funktion als Justizpalast von 1795 bis 2008, dem Jahr, in dem der Gerichtshof in die neue Anlage auf dem Heilig-Geist-Plateau umzog.
In der Nacht vom 25. zum 26. Juni 1886 zerstörte ein verheerender Brand große Teile des Gebäudes. Die prächtige Hauptfassade wurde unter der Leitung von Staatsarchitekt Charles Arendt im Neorenaissance-Stil wieder aufgebaut. Eine weitere Brandkatastrophe ereignete sich im Mai 1984, als ein Bombenattentat Teile des Gebäudes und fast die gesamte Inneneinrichtung zerstörte.
Seit 2017 ist das Außenministerium in dem restaurierten Gebäude untergebracht.
Interessantes Detail
Der französische König Ludwig XIV. wohnte während seines Aufenthalts in Luxemburg im Mai 1687 fünf Tage lang in diesem Gebäude.
Bedeutung für die Menschenrechte
Durch die Abschaffung des Ancien Régime und die Aufhebung der Ständeordnung waren fortan alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Der Justizpalast steht symbolisch für diese einheitliche Rechtsprechung.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.